§ 91e Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
Stand: 16.05.2024
Im Sinne der §§ 91c bis 91g sind
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 91e AufenthG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 06.10.2025 – XIII ZB 63/22Zulässigkeit einer Abschiebehaft bei Täuschung über Staatsangehörigkeit
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.05.2024 Ausfertigung
§ 91e aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 152)
BGBl. 2024 I Nr. 152
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01.06.2012 Ausfertigung
§ 91e eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juni 2012 (BGBl. I 1224)
BGBl. 2012 I S. 1224
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